Alles zum Thema Brandschutz
Herr Rudolf Schneider-Menn ist EU-zertifizierter Sachverständiger für den vorbeugenden Brandschutz nach DIN EN 17024.
Der EU-zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist neben dem Sachverständigentitel des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, der einzige mit gesetzlicher Grundlage in Deutschland und ist europaweit amtlich anerkannt und berechtigt den gesetzlich geschützten Rundstempel zu führen.
Die fachliche Kompetenz ist Bestandteil der jährlichen Begutachtung nach der ISO/EN 17024 und geht daher einen wesentlichen Schritt weiter als die öffentliche Bestellung.
Die Qualifizierung im vorbeugenden Brandschutz berechtigt mich die Leistungen der Fachplanung und Fachbauleitung im baulichen und anlagentechnischen Brandschutz auszuführen.
– individuelle schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte für Sonderbauten,
– Brandschutznachweise nach den jeweiligen Bauvorlageverordnungen,
– Brandschutzgutachten
– Risiko-, bzw. Gefährdungsanalysen
– Sicherheitskonzepte und
– Brandschutzordnungen für den betrieblichen, organisatorischen Brandschutz
“Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet wird.”
Das Sachverständigenbüro RSM-plan erstellt Brandschutzkonzepte und -Nachweise, berät Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung und betreut Ihre Bauvorhaben hinsichtlich der brandschutztechnischen Bau- und Objektüberwachung, bis hin zur Prüfung und Abnahme von brandschutztechnischen Arbeiten und dem abschließenden Erläuterungsbericht.
Mit einem attraktivem und durchdachten Brandschutz, der sowohl die Sicherheit der Nutzer und die Werte von Anlagen und Gebäuden, als auch innovative Ansätze und unkonventionelle Ideen berücksichtigt, kann ich Sie bereits in der Vorplanungsphase beraten.
Brandschutz im Bestand
Die brandschutztechnischen Beurteilung von Bestandsbauten und Baudenkmälern setzt besondere Kenntnisse über historische Baukonstruktionen und vergangene Bauvorschriften voraus und dient als Grundlage für bestandsschonende und gleichzeitig alle Schutzziele erfüllende Brandschutzmaßnahmen.
Wir erstellen gutachterliche brandschutztechnische Untersuchungen an Hand von Bestandsplänen und örtlicher Aufnahme, einschließlich Fotodokumentation zur Beurteilung des baulichen Brandschutzes und erstellen ggfls. Sanierungskonzepte mit einer Kostenermittlung.
Hierbei orientieren wir uns an den “Leistungen für Brandschutz”- AHO Leistungsphasen 1-9 (Heft 17, Juni 2009)
AHO = Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.
Bei sonstigen Fragen rund um das Thema Brandschutz stehen wir Ihnen über eine entsprechende Anfrage oder auch eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch jederzeit gerne zur Verfügung.
Nach Schätzungen von Experten werden jedes Jahr
ca. 200 Großschadensereignisse durch Brände in Deutschland registriert.
43 Prozent der Unternehmen sind zeitnah nach dem Brand insolvent. Weitere 28 Prozent der Unternehmen,
in denen es gebrannt hat, gehen innerhalb von drei Jahren nach dem Brandereignis in Insolvenz.
Quelle: IHK Koblenz
Bei öffentlichen und gewerblichen Gebäuden und Einrichtungen sind regelmäßige Kontrollen der brandschutztechnischen Einrichtungen, wie Brandabschottungen, Brandschutztüren, Alarmierungseinrichtungen, etc. durchzuführen. Oft werden Änderungen vorgenommen und der Brandschutz nicht entsprechend dokumentiert oder überprüft.
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes
hat der Arbeitgeber die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Personen erforderlich sind. Dazu gehört z.B. die Ausrüstung der Arbeitsstätte mit Brandschutz- bzw. Feuerlöscheinrichtungen und die Organisation des Brandschutzes (Unterweisung, Benennung Evakuierungshelfer, etc.) im Betrieb.
Im Bereich der Industrie muß im Brandschadensfall mit erheblichen Sachschäden gerechnet werden. Der wirtschaftliche Schaden übersteigt oft den reinen Schadenswert, wenn Kunden auf Grund des gängigen “just in time” Prinzips abspringen. Entlassungen, hohe wirtschaftliche Schäden bis hin zur Insolvenz können hier die Folge sein. Bei Änderungen, Erweiterungen und Anpassungen in Ihrem Betrieb muss auch der Brandschutz entsprechend angepasst werden.
Bei Versammlungsstätten trägt der jeweilige Veranstalter die Verantwortung und ist für alle organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Abläufe einer Veranstaltung juristisch haftend – somit auch für das Sicherheitskonzept welches den Brandschutz und das Evakuierungskonzept beinhaltet.
Sie können RSM-plan:
für die brandschutztechnische Überprüfung,
zur Erstellung, Erweiterung oder Fortschreibung von Brandschutzkonzepten,
für die baubegleitende Ausführungsüberwachung und Abnahme von brandschutztechnischen Umbauten und Einrichtungen,
zur Aufstellung einer Brandschutzordnung nach DIN 14096,
für die Begutachtungen von Einzelfällen oder benötigten Sonderbaulösungen betrauen.
Brandschutz im Handwerk: Die Verantwortung trägt der Meister
Der Bundesverband Brandschutzfachbetriebe e.V. rät Handwerksbetrieben den Brandschutz nicht zu vernachlässigen.Jedem Meister müsse klar sein, dass davon unter Umständen die Existenz des ganzen Betriebes abhängt!Beim Brandschutz sollten daher qualifizierte Planer zu Rate gezogen werden. Sie sind nicht nur mit den Brandschutzvorschriften vertraut, Sie wissen auch, wie man diese – zu wirtschaftlichen Kosten – am besten umsetzt. Zudem können Sie zu den aktuellen technischen Entwicklungen und Verarbeitungsrichtlinien im Bereich des Brandschutzes Auskunft geben.
Je weiter ein Bau seiner Fertigstellung entgegen geht, umso größer wird die Brandgefahr, ganz abgesehen davon, dass in dieser Phase mehr Menschen und höhere Sachwerte durch einen Brand gefährdet sind. Gerade auf Baustellen und insbesondere auch bei Baumaßnahmen in laufenden Betrieben gilt die Baustellenverordnung mit den allgemeinen Vorschriften zum Brandschutz und stellt hohe Anforderungen an die Eigenverantwortung der Betriebe in Sicherheitsbelangen.
Wir beraten und betreuen Sie bei der Durchführung Ihrer Arbeiten bei:
– der Beurteilung von Baustoffen und Bauteilen im Bestand,
– der Ertüchtigungen von tragenden und nichttragenden Bauteilen,
– Trockenbausystemen mit Brandschutzanforderungen,
– Abschottungs- und Fugensysteme.
– Feuerschutzabschlüssen – Türen, Tore und Klappen,
– der Ausführung von Lüftungs- Leitungsanlagen nach MLüAR / MLAR / LAR / RbALei,
– der Vorbereitung und Begleitung bei Abnahmen,
– und zeigen Ihnen auf, welche Kriterien die praktische Umsetzung beeinflussen können.
Im Bau Alltag werden oft viele Fragen und Aufgaben an Handwerksfirmen rund um den baulichen Brandschutz gestellt und kommen dadurch in eine rechtliche Haftung. Bei fachlichen Fragen oder zu einem Beratungsgespräch rund um dieses Thema stehe ich Ihnen als Sachverständiger für den vorbeugenden Brandschutz gerne zur Verfügung.
Bestandserfassung und Bestandsanalyse
von Gebäuden und Anlagen
Beurteilung
von brandschutztechnischen und anlagentechnischen Einrichtungen
Abgleich
von evtl. Veränderungen zu den Bestandsplänen unter Berücksichtigung des “Bestandsschutzes” gemäß früherer Landesbauordnungen
Brandschutz- und Sicherheitsdokumentation
die Erfassung aller baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen
Brandschutznachweise
gemäß den Landesbauordnungen
Brandschutzkonzepte
als zielorientierte Gesamtbewertung für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten)
Brandschutzgutachten und Stellungnahmen
zu brandschutztechnischen Ausführungen und historischen Baukonstruktionen
Risiko- und Gefährdungsanalysen
zur Beurteilung des Brand- und Arbeitsschutzes
Brandschutztechnische Beratung
bei Bau- und Investitionsvorhaben
Brandschauen / Brandsverhütungsschauen
dient der Feststellung brandgefährlicher Zustände und umfasst alle Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes
Fachbauleitung Brandschutz
überwacht die Umsetzung des Brandschutzkonzepts, kontrolliert und prüft den baulichen Brandschutz, u.a. Entrauchungskonzepte von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) – mit den Berechnungen nach DIN 18232
Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne
nach DIN 14095, DIN ISO 23601 und DIN 4844-2
Brandschutzordnungen nach DIN 14096
für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen
Brandfallsteuermatrix
Verknüpfungen zwischen den eingesetzten Brandschutzelementen in Gebäuden und dient gleichzeitig als verbindliche Dokumentation der brandschutztechnischen Gebäudeausstattung
Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen Gefährdungsanalysen
mit Gefährdungsbeurteilungen und Evakuierungsberechungen von Räumen und Flächen für Veranstaltungen nach Versammlungsstätten Richtlinie.
Grundleistungen
1 Grundlagenermittlung:
- Klären der Aufgabenstellung und des Planungsumfangs. Klären, inwieweit besondere Fachplaner einzubeziehen sind und Festlegen der Aufgabenverteilung
- Zusammenstellung der Ergebnisse
2 Vorplanung:
- Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiellen Anforderungen auf Grund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes sowie eventuell beanspruchte Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften
- Erarbeiten der Grundlage des Brandschutznachweises einschließlich Möglichkeiten beim abwehrenden Brandschutz und Grundlagen für die anlagentechnischen Maßnahmen
- Skizzen- oder stichpunkthaftes Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse
3 Entwurfsplanung
- Erarbeiten des Brandschutznachweises ggf. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen
- Konkretisieren von allen objektspezifischen Brandschutzanforderungen
- Mitwirkung bei Abstimmungen mit Behörden, Abstimmung mit Brandschutzdienststelle und/ oder Feuerwehr
- Zusammenstellung wesentlicher Inhalte als Entwurf des textlichen Erläuterungsberichtes zum Stand der Entwurfsplanung
4 Genehmigungsplanung
- Erarbeiten des Erläuterungsberichtes gemäß der jeweiligen geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften mit Darstellung
- der Rechtsgrundlage, die der Planung zugrunde liegt
- des Brandschutznachweises mit den baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Maßnahmen
- der Erfordernisse zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes
- Brandschutzpläne als Visualisierung der baulichen Maßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes
- Begründung von Abweichungen
- Zusammenstellen der Unterlagen
5 Ausführungsplanung
- Beraten der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutznachweises bzw. der Fortschreibung durch die Genehmigung
- Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen
- Zusammenstellung der Ergebnisse
6 Vorbereitung der Vergabe
- Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Erstellung der brandschutztechnischen Teile der Leistungsverzeichnisse
7 Mitwirkung bei der Vergabe
- Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Auswertung der brandschutztechnischen Teile der Leistungsverzeichnisse
8 Objektüberwachung (Bauüberwachung)
- Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutznachweis bzw. der Fortschreibung durch die Genehmigung
- Kontrolle der Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz
- Prüfen der Plausibilität der Sachverständigen- oder Sachkundigennachweise für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen
- Mitwirkung bei der Vorbereitung von behördlichen Abnahmen/ Begehungen und Teilnahme daran
- Erstellung eines Statusberichtes einschließlich Bewertung der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme
9 Dokumentation
- Zusammenfassende Einarbeitung der Festlegung und Ergebnisse der vorausgehenden Leistungsphasen in den Erläuterungsberichten
Besondere Leistungen
sind bei Bedarf gesondert zu beauftragen
1 Grundlagenermittlung
- Bestandserfassung vor Ort
- Auswerten von übergebenen Bauakten
2 Vorplanung:
- Qualitative Analyse der vorgesehenen Nutzung hinsichtlich besonderer Brand- und Explosionsgefahren oder Wassergefährdungsklassen
- Erarbeiten eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen
- Ermittlung von Brandlasten vor Ort
- Auswertung von übergebenen Listen zu brennbaren Flüssigkeiten oder Gefahrstoffen
3 Entwurfsplanung
- Festlegung der maßgebenden Brandszenarien und numerische Brandsimulation oder qualitative Analysen
- Erarbeitung eines Evakuierungskonzeptes auf Basis ingenieurmäßiger Methoden
4 Genehmigungsplanung
- Überprüfen sämtlicher Bauvorlagen auf zutreffende Umsetzung der Brandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht
5 Ausführungsplanung
- Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes
- Prüfen von Funktionsbeschreibung des anlagentechnischen Brandschutzes
- Mitwirkung bei der Einholung von Zustimmung im Einzelfall
- Mitwirkung bei der Erstellung der Steuermatrix
6 Vorbereitung der Vergabe
- Prüfen von definierten brandschutztechnischen Teilleistungen im Leistungsverzeichnis
- Mitwirkung bei der Anfertigung von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
7 -nicht vorhanden-
8 Objektüberwachung (Bauüberwachung)
- Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenartige Kontrolle und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen
- Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln
- Mitwirken bei der Prüfung der Steuermatrix
9 Dokumentation
- Mitwirken bei der Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellter Mängel
- Erstellen oder Prüfen von Feuerwehrplänen
- Erstellen oder Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen
- Mitwirkung bei der Erstellung der Brandschutzordnung, des Betriebshandbuches, des Alarm- und Gefahrenabwehrplanes