Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Durch die nachgewiesene Qualifikation als Verbandsanerkannter und geprüfter Sachverständiger berate und begleite ich Sie bei der:
– Planung und Realisierung von Bauleistungen,
– Bestandsanalyse von Gebäuden und Flächen,
– Beratung zu Umbau- und Sanierungsmaßnahmen,
– Erstellung von Energiekonzepten und energetischen Sanierungen,
– Prüfung von Angeboten,
– Ausführung von Leistungen im Bereich des Bauens.
In Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht
prüfen wir unabhängig Ihre Bau- und Hauskaufverträge.
Durch die Kooperation mit hochqualifizierten Bauingenieuren in den Bereichen Schall- und Wärmeschutz, Statik und Haustechnik biete ich Ihnen eine professionelle Betreuung und garantiere eine neutrale und objektive Beratung.
Nicht zuletzt durch die Anforderungen an Energieeffizientes Bauen sind die Ansprüche an die Planung und die Ausführung von Bauleistungen gestiegen.
Die DIN-Normen und die anerkannten Regeln der Technik bestimmen die bautechnischen Mindestanforderungen und schützen den Bauherrn vor groben bautechnischen Fehlern.
In meiner langjährigen Praxis habe ich die Erfahrung gemacht, dass bautechnische Fehler erst sehr viel später nach Ablauf der Gewährleistung durch Schadensbilder für den “Laien” erkennbar werden.
Um dies zu verhindern, biete ich Ihnen eine kontinuierliche baubegleitende Qualitätskontrolle.
Leistungen im Bereich der Qualitätskontrollen
Leistungen im Bereich der Teil- und Endabnahmen
Überprüfung und Durchsetzung der Einhaltung von vertraglich geschuldeten Leistungen
Bewertung vorhandener Gebäude
Auf Wunsch erstellen wir Sanierungsplanungen und energetische Instandsetzungsmöglichkeiten.
Ich biete Ihnen eine kontinuierliche baubegleitende Qualitätskontrolle.
Ist das Erdreich aufgefüllt, der Dachstuhl ausgebaut und der Putz an den Wänden, sind wichtige Ausführungsdetails nicht mehr erkennbar!
Sind die Fundamente, bzw. der Keller fachgerecht gegen aufsteigendes oder drückendes Wasser abgedichtet?
Entspricht der Außenputz oder das Wärmedämm- Verbundsystem (WDVS) – und dessen Anschlüsse an andere Bauteile den Anforderungen und den Ausführungen der anerkannten Regeln der Technik?
Sind die Fenster funktionsgerecht und fachgerecht eingebaut worden (RAL-Richtlinien)?
Ist die luftdichtende Schicht funktionstauglich und vor der Beplankung mit z.B. Gipskartonplatten geprüft worden?
Entspricht die Isolierung der Wasser- und Heizungsrohre der Energieeinsparverordnung?
Leistungen im Bereich der Qualitätskontrollen:
– kontinuierliche baubegleitende Qualitätskontrolle
– Qualitätskontrolle nach Phasen, vor bestimmten relevanten Ereignissen
– begleitender Schriftverkehr und Kommunikation mit ausführenden Unternehmen
– Nachkontrolle
– Protokollierung der Ereignisse
– ausführliche Fotodokumentation
– Mitwirkung bei Teil- oder Endabnahmen
Bei der Abnahme von Bauleistungen ergeben sich oft Auseinandersetzungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer aufgrund unterschiedlicher Auffassungen und Ansichten über die erbrachte, bzw. zu erbringenden Leistungen. Durch eine baubegleitende Qualitätskontrolle können solche Auseinandersetzungen im Vorfeld oft schon geklärt werden.
Ein Sachverständiger beurteilt nicht das oberflächige Erscheinungsbild, sondern sieht den Bau mit anderen Augen und kann dazu beitragen, evtl. Mängel noch vor Einzug zu erkennen, aufklärend und schlichtend wirken sowie einvernehmliche Lösungswege aufzeigen.
Leistungen im Bereich der Teil- und Endabnahmen:
– Mitwirkung + Unterstützung des Bauherren bei der Endabnahme von Bauleistungen
– Mitwirkung auch bei Teilabnahmen einzelner Bereiche / Gewerke
– Dokumentation
– Protokollierung
– Überwachung und Nachkontrolle der Mängelbeseitigung
– Abnahmen bei Wohnungsübergaben
Überprüfung und Durchsetzung der Einhaltung
von vertraglich geschuldeten Leistungen
Bereits vor Vertragsabschluss ist es sinnvoll, Ihre Verträge von einem unabhängigen
und neutralen Sachverständigen prüfen zu lassen.
Die gesetzlichen Regelungen zum Werkvertragsrecht (BGB) werden den Besonderheiten
von Bauverträgen in keiner Weise gerecht.
Deshalb wurde ein eigenes Normenwerk geschaffen, die sogenannte VOB – Verdingungsordnung von Bauleistungen.
Diese finden jedoch nur Anwendung, wenn sie – sei es durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder durch ausdrückliche vertragliche Vereinbarung –
in das Vertragsverhältnis der baubeteiligten Parteien wirksam einbezogen ist.
Liegt Ihrem Vertrag das Werkvertragrecht des BGB oder die VOB (Vertragbedingungen für Bauleistungen) zu Grunde?
Sind in dem „Hauskaufvertrag“ alle Ihre Wünsche detailliert beschrieben und berücksichtigt?
Entspricht der „Zahlungsplan“ auch dem Baufortschritt?
Entsprechen die Angebote auch den geforderten Leistungen oder ist mit Nachträgen zu rechnen?
Entsprechen die Rechnungen auch den erbrachten Leistungen?
In Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht prüfen wir unabhängig Ihre Bau- und Hauskaufverträge. Die Einbeziehung eines Sachverständigen spielt bei Streitigkeiten oft die entscheidende Rolle.
Insbesondere bei Unklarheiten, wer Mangelerscheinungen zu vertreten hat oder bei Unklarheiten über die Mangelursache, die Art und Weise der Mangelbeseitigung und die Höhe der Mangelbeseitigungskosten, ist für den Ausgang eines evtl. Rechtsstreits eine qualifizierte Vorgehensweise von Beginn an entscheidend.
Bewertung vorhandener Gebäude
Beim Erwerb von Immobilien oder bei der Absicht von Sanierungsmaßnahmen wird oft der erforderliche Aufwand für bautechnische Fehler oder den Reparaturstau unterschätzt.
Ich berate Interessenten hinsichtlich des Zustandes und des Wertes von Immobilien.
Durch die jahrzehntelange Erfahrung weiß ich um die Besonderheiten älterer und auch historischer Baukonstruktionen und wo nach heutiger Sicht deren Schwachstellen liegen. Insbesondere bei Energieeinsparmaßnahmen ist die Bauphysik älterer Gebäude zu analysieren und in der Planung zu berücksichtigen.
In einer gemeinsamen Begehung können Auffälligkeiten, Schäden und bautechnische Mängel in dieser Hinsicht festgestellt und ein evtl. Sanierungsbedarf ermittelt werden.
Zustand der Bausubstanz (Tragstruktur/Dach/Rissbildung/Feuchtigkeit/Abnutzung etc.)
Zustand der Installationen (Heizung/Sanitär/Elektro etc.)
Notwendiger Sanierungsumfang, was muss saniert werden?
Ist der Erwerb des Objekts zum angebotenen Preis rentabel?
Rechnet sich der Erwerb unter Berücksichtigung der notwendigen Kosten?
Umbaufähigkeit (konstruktiv) / Umbaumöglichkeiten (rechtlich)
Welche Möglichkeiten der energetischen Sanierung kommen für das Objekt in Betracht?
Sind Sonderuntersuchungen anzuraten?
Diese Beratungen führen wir für gewerbliche Objekte, private Wohngebäude, Mietobjekte und Eigentumswohnungen durch. Auf Wunsch erstellen wir Sanierungsplanungen und energetische Instandsetzungsmöglichkeiten.