Vortrag – Mission sicheres Zuhause

Barrierefreier Brandschutz in öffentlich zugänglichen Gebäuden,
sozialen Einrichtungen und Diensten für Senioren und Menschen mit Behinderungen. 

Aufgrund der demographischen Veränderungen in unserer Gesellschaft ist Barrierefreiheit zu einer existenziellen Aufgabe geworden.

Nach den Grundsätzen zur Auslegung der Personenrettung nach der Musterbauordnung (MBO) und den Landesbauordnungen (LBO), dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der DIN 18040 – Barrierefreies Bauen – sind besondere Maßnahmen erforderlich, die in der Regel über die Mindestanforderungen des baulichen Brandschutzes hinausgehen.

Dazu möchte ich auf 2 Veranstaltungen der MISSION SICHERES ZUHAUSE hinweisen, bei denen ich als Referent geladen bin.

Brandschutz für Menschen mit Behinderungen  –  6. September 2013 in Oldenburg

Beim Brandschutztag „Brandschutz für Menschen mit Behinderungen“ am 06.09.2013 in Oldenburg werde ich über die Möglichkeiten des anlagentechnischen Brandschutzes zur Brandfrüherkennung, der Gestaltung und Nutzung von Rettungswegen und Aufzügen im Brandfall in einem Workshop referieren.

 

Barrierefreier Brandschutz  –  15. und 16. November 2013 in Fürth

Das 2tägige Symposium in Fürth hat die Schwerpunktthemen „Barrierefreier Brandschutz in öffentlich zugänglichen Gebäuden“ und „Brandschutz bei sozialen Diensten und Einrichtungen“. Die technischen und organisatorischen Möglichkeiten einer Nutzung von „Aufzügen als Teil von barrierefreien Rettungswegen“ im Brandfall werde ich dort erläutern.

 

Öffentliche Gebäude und Einrichtungen für Senioren und Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen sind als Sonderbauten mit besonderen Schutzzielen einzuordnen, da die Selbstrettungsfähigkeiten dieser Personengruppen z.T. erheblich eingeschränkt sind.

Umso wichtiger ist es, einen Brand möglichst schnell zu erkennen, seinen Ursprung eindeutig zu lokalisieren und Rettungsmaßnahmen einzuleiten.

Jede Aktivität und Mobilität setzt voraus, dass Informationen und Reize mit verschiedenen Sinnen wahrgenommen, unterschieden und beurteilt werden. Unsere Umwelt wird hauptsächlich durch die Sinne Sehen und Hören wahrgenommen. Sind trotz Hilfsmittel, wie Brille oder Hörgeräte, Personen in Ihren Fähigkeiten erheblich eingeschränkt, so muss über einen anderen Sinn der Verlust kompensiert werden.

Eingeschränkte Wahrnehmungen werden nach dem Zwei-Sinne-Prinzip ausgeglichen, wenn Informationen gleichzeitig für zwei der drei Sinne – Sehen, Hören, Tasten ermöglicht werden.

  • statt sehen – hören und tasten/fühlen
  • statt hören – sehen und fühlen/tasten.

Bei Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind entsprechend „sichere Bereiche“ zu schaffen und ggfls. Aufzugsteuerungen vorzusehen, so dass Personen im Brandfall Aufzüge gefahrlos zur Evakuierung nutzen können (Evakuierungsaufzüge, bzw. Aufzüge mit möglicher Betriebszeitverlängerung im Brandfall).

Das 2-Sinne-Prinzip ist eine Voraussetzung der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden-, Einrichtungen und Informationssysteme und ist konsequent einzuhalten, um Gebäuden und Einrichtungen für alle Personen ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar zu gestalten.

Die individuellen Einschränkungen der Mobilität und der Sinne bei Senioren und Menschen mit Behinderungen bedürfen einer differenzierten Betrachtung und sind bei der Planung des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz zu berücksichtigen, um die Anforderungen an den Brandschutz und die Einhaltung der Schutzziele zu ermöglichen.

Bei Interesse an den Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an www.mission-sicheres-zuhause.de.

Für weitere Information oder Interesse an diesem Thema stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Rudolf Schneider-Menn

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